Grußwort
Grußwort der Direktorin mehr
Starten Sie Ihre Karriere in der Niedersächsischen Justiz und nutzen Sie Ihre Chance auf eine neue Herausforderung! Hier geht es zum Karriereportal. mehr
Montag bis Freitag von 9 Uhr bis 12 Uhr und nach Vereinbarung mehr
Das Bundesministerium der Justiz und die Justizministerien der Länder entwickeln gemeinsam einen Online Service für die Beratungshilfe. Die Website bietet Rechtsinformationen und digitale Anwendungen, die Bürger:innen bei der Lösung von Rechtsproblemen helfen mehr
Die Veröffentlichungen in Zwangsversteigerungsverfahren des Amtsgerichts Aurich können auch über das Internet abgerufen werden mehr
Bitte beachten Sie bei der Anreise mit dem PKW: Am Gerichtsgebäude sind keine Besucherparkplätze vorhanden (Ausnahme: Personen mit Behindertenausweis)! mehr
Das Telefon- und Faxverzeichnis der Serviceeinheiten alphabetisch aufgelistet nach Zuständigkeiten mehr
Bitte beachten Sie:
Anfang August 2025 wird die Arbeit beim Nachlass-, Zwangsvollstreckungsgericht (einschließlich Zwangsversteigerung) und beim Betreuungsgericht des Amtsgerichts Aurich auf vollständig elektronisch geführte Akten umgestellt. Diese Umstellung bringt neben einem vollständigen Softwarewechsel umfangreiche Veränderungen in allen Arbeitsabläufen mit sich.
Vom 28.07. bis einschließlich zum 15.08.2025 gelten in der Nachlassabteilung für den Publikumsverkehr daher folgende Sprechzeiten:
Montags, Dienstags und Donnerstags von 09:00 - 12:00 Uhr
In allen Abteilungen kann es zu längeren Bearbeitungszeiten kommen.
Änderung der Verordnung über Mitteilungen an Finanzbehörden durch andere Behörden und öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalten (Mitteilungsverordnung – MV)
Die im Erlass dargestellten Meldepflichten sind insoweit ausgeweitet worden, als dass mit Wirkung ab dem 1. Januar 2025 nunmehr verschiedene Änderungen der MV
in Kraft treten, welche zu einer erheblichen Ausweitung der Mitteilungspflichten führen und in Zukunft eine ausschließlich elektronische Mitteilung an die Finanzämter vorschreiben.
Insbesondere ist zu beachten, dass:
künftig Zahlungen an Berufsbetreuerinnen und -betreuer im Sinne von § 292 FamFG und Zahlungen für Vergütungen an Sachverständige, Dolmetscherinnen und Dolmetscher sowie Übersetzerinnen und Übersetzer
im Sinne von Abschnitt 3 des JVEG mitzuteilen sind, sofern die in § 7 Abs. 2 MV bestimmte Bagatellgrenze überschritten wird.
Das Informationsblatt finden Sie in der Rubrik: "Service"