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Zwangsversteigerungen


Die Veröffentlichungen in Zwangsversteigerungsverfahren des Amtsgerichts Aurich sind über das Internet abrufbar.

Die Veröffentlichungen beinhalten Terminsdaten (u.a. Ort und Zeitpunkt der Versteigerung, Geschäftsnummer) sowie allgemeine Informationen und Hinweise zu dem zu versteigernden Objekt (u.a. Verkehrswert, Lage und Größe). Oftmals ist ein Bild vorhanden.

Die Bekanntmachung der Versteigerungstermine erfolgt im Allgemeinen mindestens sechs Wochen vor dem Termin im Internet, durch Aushang im Gericht (Gerichtstafel), an der jeweiligen Stadt- bzw. Gemeindetafel sowie ca. vier Wochen vor dem Termin in der örtlichen Presse.
Die Aufhebung eines angesetzten Termins kann jederzeit erfolgen. Sie wird nicht öffentlich bekannt gemacht.

Weitergehende Angaben zum Objekt, beispielsweise zum baulichen Zustand, ggf. zu baubehördlichen Auflagen sowie zur Wertermittlung/Wertberechnung, erhalten Bietinteressenten über das Verkehrsgutachten des Bausachverständigen. Die Gutachten können während der Sprechzeiten in der Serviceeinheit für Zwangsversteigerungssachen (0 49 41/ 9998 - 362) eingesehen werden.

Ein Tipp für potenzielle Bieter: Zwangsversteigerungstermine sind öffentlich! Informieren Sie sich daher einfach durch die Teilnahme an einem solchen Termin über den Ablauf einer Versteigerung.

Das Zwangsversteigerungsportal

Für den Zugang zum Zwangsversteigerungsportal klicken Sie bitte auf die Graphik

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