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Historie

Die Geschichte der Gerichtsverwaltung in Aurich

Bis zum Aussterben des ostfriesischen Fürstenhauses 1744 gab es in Aurich vier ansässige Gerichte, das Hofgericht, das Kanzleigericht, das Amtsgericht und das Stadtgericht.

Das Amtsgericht war damals örtlich zuständig für die Einwohner des Amtes Aurich mit seinen sechs Vogteien. Die sachliche Zuständigkeit und das Prozessverfahren richtete sich nach einer Untergerichtsverordnung des Grafen Enno Cirksena III von 1614. Die Amtsgerichtssachen umfassten unter anderem die Bestellung von Vormündern, die Verurteilung von Schüttmeistern, Kedden und Bauernrichtern wegen Nachlässigkeiten bei Instandhaltung von Wegen und Wasserleitungen und die Ergreifung von Verbrechern. In Strafsachen hatte das Amtsgericht nur einzelne Ordnungswidrigkeiten abzuurteilen.

Mit dem Gesetz über die Gerichtsverfassung für das Königreich Hannover wurde 1850 die Trennung von Rechtspflege und Verwaltung für alle Instanzen vollzogen. Die Gerichtsbarkeit wurde vollständig auf staatliche Gerichte übertragen. Damals entstanden als Untergerichte die Amtsgerichte. Sie lösten die ständischen und städtischen Gerichte ab.


Die Geschichte des Gerichtsgebäudes

Der renovierte Altbau liegt idyllisch im Schlosspark von Aurich in unmittelbarer Nähe zur Innenstadt.

Das Haupthaus aus dem Jahre 1713 war stetig baulichen Veränderungen unterworfen. 1885 wurde der nördlich gelegene Flügel errichtet. 1953 erhielt das Gebäude dann einen weiteren Seitenflügel. Der Ausbau der Dachgeschosse erfolgte 1996/1997.

Seit der Auflösung der Nebenstelle des Amtsgerichts 1997 befindet sich das gesamte Personal im Gebäude am Schlossplatz 2.
Vor acht Jahren wurde das Haus um einen zusätzlichen Anbau im Südwesten erweitert. Hier sind unter anderem die Behördenleitung und die Verwaltung untergebracht.

2005 wurde der marode und feuchte Außenkeller im Innenhof des Gerichtsgebäudes entfernt. Eine aufwändige Sanierung der Wachtmeisterei und der innenliegenden Kellerräume, die bis dato zur Aufbewahrung weggelegter Akten genutzt wurden, schloss sich unmittelbar an.

Amtsgericht Aurich

Aus Anlass des Besuchs von König Georg V mit Konprinz Ernst August am 3. und 4. August 1863 wurde das Gebäude (damals das Landdrostenhaus) festlich geschmückt.

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